Elektro-Firmenwagen: Alles, was Sie zu den Stromkosten wissen müssen

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Elektrofahrzeuge werden als Dienstwagen immer beliebter. Der Grund: Der Staat gewährt attraktive steuerliche Vorteile für alle Firmeninhaber, die sich für ein E-Auto entscheiden. Wie aber sind die Stromkosten für eine elektrischen Dienstwagen und vor allem: Wer zahlt den Strom? Antworten auf diese und weitere Fragen soll Ihnen folgender Artikel geben. 

Elektrofahrzeuge und auch Plug-In-Hybride sind aus einem wichtigen Grund so beliebt: In Zeiten steigender Benzinpreise fährt man mit einem Elektroauto deutlich preisgünstiger.

Wie hoch sind die Stromkosten bei einem elektrischen Firmenwagen?

Je nach Region und Anbieter zahlt man momentan durchschnittlich 0,25 Euro je Kilowattstunde. Bei einem Verbrauch von 15 Kilowattstunden auf 100 km, liegen die Stromkosten für ein E-Auto als Firmenwagen also bei 3,75 Euro.

Die Stromkosten für einen elektrischen Firmenwagen sind natürlich von verschiedenen Faktoren abhängig.

Es spielt zum Beispiel eine wesentliche Rolle, ob Sie Wechselstrom oder Gleichstrom zum Aufladen nutzen. Die Stromkosten zwischen einer normalen Steckdose und einer Wallbox unterscheiden sich dabei nicht wesentlich voneinander.

Eine Wallbox hat allerdings den Vorteil, dass die Aufladezeit deutlich minimiert werden kann. 

Zusätzlich spielen die Fahrzeugmodelle mit ihren unterschiedlichsten Verbrauchswerten genau so eine Rolle, wie Ihre Fahrweise und die Geländebegebenheiten.

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Ein elektrischer Dienstwagen wie der Nissan Leaf liegt bei ca. 15 Kilowattstunden pro 100 Kilometer.

Wer zahlt den Strom bei einem elektrischen Firmenwagen?

Die meisten Arbeitgeber ermöglichen es ihren Arbeitnehmern, ihr Elektroauto kostenfrei an einer Ladesäule im Betrieb aufzuladen. Wenn ein Arbeitgeber diese Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt, ist sie nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei.

Diese Steuerbefreiung für betrieblichen Ladestrom gilt bis zum Jahr 2030 und nicht nur für Firmen-, sondern auch für Privatfahrzeuge. Die einfachste Lösung für alle Firmen ist es also, auf dem Betriebsgelände Ladestationen zu installieren.

An diesen können die Mitarbeiter während der Arbeitszeit ihr Auto auftanken; Sie als Arbeitgeber stellen den Strom steuerfrei zur Verfügung.

Eine Steuerbefreiung gilt auch dann, wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten eine Ladestation für zu Hause für einen bestimmten Zeitraum überlassen.

Die Steuerbefreiung gilt nur dann, wenn die Wallbox Eigentum des Betriebes bleibt und dem Arbeitnehmer für die Dauer der Nutzung des E-Auto Firmenwagens überlassen wird.

Überlassen Sie den Angestellten die Wallbox oder gewähren ihnen Zuschüsse zum Erwerb einer eigenen Wallbox, können Sie Geldwerte Vorteile in Höhe von 25 Prozent geltend machen.

Schenken Sie ihren Arbeitnehmern eine Wallbox und deren Einbau, handelt es sich aus steuerlicher Sicht um ein zusätzliches Gehalt. Sowohl die Lohnsteuer als auch die Beiträge für die Sozialversicherung würden sich also entsprechend erhöhen. 

Wie läuft die Abrechnung des Stroms beim elektrischen Firmenwagen?

Dienstwagen stellen in der Regel für den Arbeitnehmer einen sogenannten geldwerten Vorteil dar, der normalerweise mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden muss. Diese 1-Prozent-Regelung kommt bei Elektrofahrzeugen allerdings nicht zum Tragen.

 Dank diverser Fördermaßnahmen und dem Klimapaket der Bundesregierung, wurde der Prozentsatz bei E-Autos auf 0,25 Prozent gesenkt. Dieser Prozentsatz gilt für alle E-Fahrzeuge, deren Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro liegt.

Für hochwertigere Fahrzeuge liegt der Steuersatz momentan bei 0,5 Prozent; immer noch deutlich unter der 1-Prozent-Regelung also. Gleiches gilt für ein Hybridfahrzeug mit einer Reichweite von mindestens 40 Kilometer; auch hier liegt der Prozentsatz bei 0,5 Prozent.

Ein kleines Rechenbeispiel: Bei einem mit Benzin oder Diesel betriebenen Fahrzeug, das laut Liste 50.000 Euro kostet, müssen Sie laut 1-Prozent-Regelung monatlich immerhin 500 Euro an Zusatzkosten einplanen. Bei einem preislich vergleichbaren E-Auto hingegen würden jeden Monat nur 125 Euro an Steuern anfallen. 

Was sagt das Finanzamt, wenn Sie den elektrischen Dienstwagen privat aufladen?

In vielen Fällen laden die Mitarbeiter ihr E-Fahrzeug zu Hause auf; sei es an einer speziell eingerichteten Wallbox oder an einer Schukosteckdose. Laut Finanzamt ist das durchaus zulässig.

Es muss allerdings eine der drei folgenden Abrechnungsmöglichkeiten eingehalten werden:

  • Variante 1: Der Mitarbeiter zahlt den Strom zunächst aus seiner eigenen Tasche. Die dabei entstehenden Kosten mindern den geldwerten Vorteil und sollten vom Mitarbeiter daher unbedingt genau erfasst werden.
  • Variante 2: Der Mitarbeiter rechnet den Strom direkt mit seinem Arbeitgeber ab und bekommt ihn steuerfrei erstattet.
  • Variante 3: Der Mitarbeiter erhält jeden Monat eine steuerfreie Pauschale als Aufwandsentschädigung

Letztgenannte Variante kommt in der Praxis am häufigsten zum Einsatz. Sie sparen sich als Arbeitgeber aufwändige Berechnungen und zahlen stattdessen eine vorher festgesetzte Pauschale. Diese Pauschale muss zwingend dem Arbeitslohn hinzu gerechnet werden; eine Entgeltumwandlung ist nicht zulässig.

Pauschalen zwischen 15 und 30 Euro im Monat sind dabei realistisch. Wie hoch die Pauschale ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob im Betrieb eine Lademöglichkeit vorhanden ist oder nicht. 

Lädt der Arbeitgeber sein Fahrzeug zu Hause auf eigene Kosten auf, muss er diese unbedingt aufzeichnen. Das Problem: Damit der Stromverbrauch gesondert erfasst werden kann, ist ein separater Zähler erforderlich.

Dieser wiederum verursacht ebenfalls Kosten. Auch in diesem Fall lässt das Finanzamt Pauschalen zu, die als Entschädigung gezahlt werden können. Ist eine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden, fällt die Pauschale natürlich etwas geringer aus.

In diesem Fall liegt sie zwischen 15 und 30 Euro. Ist dagegen keine Lademöglichkeit auf dem Betriebsgelände vorhanden, kann die monatliche Pauschale für ein Elektrofahrzeug bis zu 70 Euro betragen.

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Für Sie geschrieben von

Thorsten Podlech

Thorsten Podlech ist CTO und Mitgründer der Mobexo. Bereits seit 2002 in der Automobilbranche zuhause, hilft er mit Mobexo die Themen Flottenmanagement und Schadenmanagement drastisch zu vereinfachen. Mehr über Thorsten Podlech erfahren.