Mit Hund im Firmenwagen – Das sollten Sie wissen

Firmenwagen Hund

Viele Hundebesitzer stehen vor dem Problem, dass sie ihren Vierbeiner nicht den ganzen Tag alleine lassen können oder wollen, aber beruflich viel unterwegs sind. Da liegt der Gedanke nahe, den Hund einfach mit im Firmenwagen mitzunehmen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

In diesem Artikel geht es um die Frage, ob Arbeitnehmer ihren Hund im Dienstwagen mitführen dürfen. Wir schauen uns die rechtliche Situation an und sammeln Argumente dafür und dagegen. Zum Schluss geben wir noch einige Empfehlungen, worauf bei der Mitnahme von Hund im Firmenauto zu achten ist.

Rechtliche Situation

Es gibt in Deutschland kein generelles gesetzliches Verbot, seinen Hund im Firmenwagen mitzuführen. Allerdings brauchen Arbeitnehmer dafür auch eine ausdrückliche Erlaubnis. Die Mitnahme von Tieren im Dienstwagen fällt unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Das bedeutet: Ohne Zustimmung des Chefs ist die Mitnahme des Hundes nicht erlaubt. Arbeitnehmer sollten sich daher in jedem Fall vorab eine Erlaubnis einholen, ihren Vierbeiner mitzunehmen. Diese kann mündlich erteilt werden oder auch schriftlich im Dienstwagenvertrag festgehalten werden.

Wichtig ist außerdem, im Arbeitsvertrag und den Betriebsvereinbarungen nachzusehen, ob es dort Regelungen zur Mitnahme von Tieren gibt. Bestehen hier Verbote, sind diese zu beachten.

Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen prüfen

Besteht im Vertrag ein explizites Verbot für die Mitnahme von Tieren, ist die Sache rechtlich eindeutig geregelt. Auch in diesem Fall wäre eine ausdrückliche Erlaubnis des Vorgesetzten nötig.

Genauso können in Betriebsvereinbarungen Regelungen bezüglich der Mitnahme von Haustieren festgeschrieben sein. Diese sind für den Mitarbeiter ebenfalls bindend. Auch hier sollte er das Einverständnis des Arbeitgebers einholen, wenn er eine Ausnahme machen möchte.

Fehlen entsprechende Vorgaben sowohl im Arbeitsvertrag als auch in Betriebsvereinbarungen, bedeutet das noch keine generelle Erlaubnis. Aber es ist zumindest ein gutes Argument, um eine Genehmigung vom Chef zu erhalten.

Darf man einen Hund im Firmenwagen mitnehmen?

Versicherungsschutz klären – ist der Hund mitversichert?

Bevor der Hund im Dienstauto Platz nimmt, sollte auch geklärt werden, ob er über die Fahrzeugversicherung mitabgesichert ist.

Ist der Firmenwagen haftpflichtversichert, gilt dieser Schutz in der Regel auch für mitgeführte Tiere. Die Kaskoversicherung deckt allerdings keine durch den Hund verursachten Schäden am Fahrzeug.

Wurde die private Nutzung des Dienstwagens vertraglich geregelt, kann auch der mitgenommene Hund über die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Hier kommt es auf die Police an. Die zusätzlichen Risiken durch die Fahrten im Auto sollten mit dem Versicherer besprochen werden.

Steht kein entsprechender Versicherungsschutz zur Verfügung, ist dies ein gewichtiges Argument für den Arbeitgeber, die Mitnahme abzulehnen. Denn er haftet über die Halterhaftung in diesem Fall für Schäden, die der Hund während der Fahrt verursacht.

Argumente für den Hund im Firmenwagen

Es gibt auch gute Gründe, die für die Mitnahme des Hundes im Firmenwagen sprechen.

Praktisch, wenn Hund nicht allein bleiben kann

Viele Hundebesitzer haben keine Möglichkeit, ihren Liebling während der Arbeit anderweitig unterzubringen oder betreuen zu lassen. Die Mitnahme im Auto erspart die Suche nach einer Hundepension oder einem Hundesitter.

Entlastung, da keine externe Betreuung nötig

Durch die Mitnahme im Dienstwagen entfällt die Notwendigkeit und Kosten für eine externe Betreuung des Tieres. Dies entlastet Tier und Halter.

Hund gewöhnt sich an Autofahrten

Regelmäßige Mitnahmen im Auto helfen dem Hund, sich an das Fahren im Wagen zu gewöhnen und Ängste abzubauen. Das ist praktisch für spätere Urlaubsreisen.

Keine Einschränkung der Arbeitsleistung

Solange der Hund während der Fahrt ruhig bleibt und bei Terminen im Auto wartet, gibt es in der Regel keine Einschränkung der Arbeitsleistung.

Argumente dagegen

Allerdings sprechen auch einige Punkte gegen die Mitnahme des Hundes im Dienstwagen:

Sauberkeit und Hygiene im Auto

Hunde verlieren Haare und können den Innenraum durch mitgebrachten Schmutz oder auf dem Sitzplatz hinterlassene Körperflüssigkeiten verschmutzen. Dies kann unangenehm für nachfolgende Mitfahrer sein. Auch Allergiker können dadurch beschwerdet werden.

Möglicher Schaden am Fahrzeug

Mit Krallen und starker Kraft können Hunde Polster und Verkleidungen zerkratzen oder beschädigen. Auch Verunreinigungen durch Urin sind möglich. Solche Schäden müssen vom Halter beglichen werden.

Ablenkung und Gefahr während der Fahrt

Unruhige und ungesicherte Hunde können für den Fahrer während der Fahrt zur Ablenkung und Gefahr werden. Auch Bremsmanöver und Unfälle sind für das Tier risikoreich.

Negativer Eindruck bei Kundenbesuchen

Bringt der Arbeitnehmer den Hund mit zum Kunden, kann dies unprofessionell wirken und das Ansehen der Firma schädigen, etwa wenn der Hund Kunden anspringt.

Versicherungsschutz oft ungeklärt

Oft ist unklar, ob der Hund über den Firmenwagen mitversichert ist. Verursacht er einen Unfall oder Schaden, kann es zu einer persönlichen Haftung kommen.

Empfehlungen für die Praxis

Sowohl für als auch gegen die Mitnahme des Hundes im Firmenwagen lassen sich gute Argumente anführen. Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an.

Wenn Arbeitnehmer die Erlaubnis bekommen haben, ihren Liebling mitzunehmen, gibt es einige Punkte zu beachten, um Probleme zu vermeiden.

Dezente Hundebox oder Sicherung verwenden

Um Beschädigungen am Fahrzeug zu vermeiden, sollte der Hund in einer geeigneten Hundebox für das Auto oder mit einem Sicherheitsgurt transportiert werden.

Die Box sollte dezent und neutral gehalten sein, um beim Kunden keinen anrüchigen Eindruck zu hinterlassen. Sie schützt auch vor Verunreinigungen und Allergienausrösern wie Tierhaaren.

Ist der Hund gesichert, kann er sich während der Fahrt nicht frei bewegen und den Fahrer ablenken. Box und Gurt dienen auch dem Schutz des Tieres selbst.

Auto regelmäßig reinigen, Tierhaare entfernen

Um die Hygiene im Fahrzeug zu gewährleisten, sollte der Innenraum regelmäßig gereinigt werden. Auch wenn es sich um kleine Hunde handelt. Tierhaare lassen sich mit einem Gummihandschuh oder Haftroller entfernen.

Für die Reinigung von Polstern und Teppichen eignen sich spezielle Tierhaar-Entferner. Flecken durch Urin sind mit entsprechenden Reinigungsmitteln zu beseitigen.

Nach jeder Hundemitnahme sollte zumindest eine schnelle Säuberung erfolgen, um den Innenraum für die nächsten Fahrgäste angenehm zu halten und Allergikern vorzubeugen.

Für ausreichend Pausen und Frischluft sorgen

Auch für den Hund selbst sollte die Fahrt im Dienstwagen so angenehm wie möglich gestaltet werden. Dazu gehören regelmäßige Pausen zum Luftholen und Lösen.

Idealerweise steht dem Tier genug Platz und Frischluft, etwa durch ein teilweise geöffnetes Fenster, zur Verfügung. Die regulären Ruhephasen des Hundes sollten eingehalten werden.

Längere Fahrten ohne Pause und Zwischenstopp sind auch für den Vierbeiner sehr anstrengend und sollten vermieden werden. Sein Wohlbefinden steht an erster Stelle.

Kunden vorab über Mitfahrer informieren

Um keine negativen Reaktionen hervorzurufen, sollten Kunden oder Geschäftspartner vor einem Termin informiert werden, dass ein Hund mit im Auto sitzt.

So können beispielsweise Allergiker vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Auch sollte der Hund für Kundenbesuche nicht sichtbar im Wagen zurückgelassen werden.

Transparente Kommunikation vermeidet Überraschungen und Unmut seitens der Geschäftspartner. Der Arbeitnehmer zeigt damit auch, dass er auf die Befindlichkeiten des Kunden Rücksicht nimmt.

Fazit

Die Mitnahme des eigenen Hundes im Firmenwagen ist mit Erlaubnis des Arbeitgebers und der nötigen Umsicht grundsätzlich vertretbar.

Wichtig ist eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und gegenseitiges Entgegenkommen bei der Findung einer individuellen Lösung. Verantwortungsvolle Hundehalter sorgen dafür, dass durch die Anwesenheit des Tieres weder Mensch noch Auto zu Schaden kommen.

Grundsätzlich empfiehlt sich, die Mitnahme auf die Fälle zu beschränken, wo sie unumgänglich ist. Durch umsichtiges Verhalten lässt sich vermeiden, dass Kollegen oder Kunden Anstoß an der tierischen Begleitung im Dienstwagen nehmen.

Jeder Hundebesitzer sollte selbst abwägen, ob die Vorzüge die Nachteile überwiegen. Mit der nötigen Rücksichtnahme und Vorsorge ist das Zusammenkommen von Hund und Firmenauto in vielen Fällen gut möglich.

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Für Sie geschrieben von

Thorsten Podlech

Thorsten Podlech ist CTO und Mitgründer der Mobexo. Bereits seit 2002 in der Automobilbranche zuhause, hilft er mit Mobexo die Themen Flottenmanagement und Schadenmanagement drastisch zu vereinfachen. Mehr über Thorsten Podlech erfahren.