Was Sie zur UVV-Prüfung für Firmenwagen wissen müssen

UVV Prüfung Firmenwagen

Einmal jährlich steht sie an, die UVV-Prüfung für Firmenwagen. Sie wird – bis auf wenige Ausnahmen (siehe weiter unten) – bei allen Arbeitsgeräten durchgeführt, die im Betrieb angeschafft wurden, worunter auch der Fuhrpark und damit der eigene Firmenwagen fällt.

Aber wozu gibt es denn die Hauptuntersuchung, fragt man sich da. Diese und andere Fragen sollen hier im folgenden Artikel geklärt werden.

Was ist eine UVV-Prüfung bei Firmenwagen?

Die UVV-Prüfung von Firmenwagen nach BGV D29 dient dem Nachweis der Betriebssicherheit von Fahrzeugen. Der Arbeitsschutz der Mitarbeiter steht bei dieser Prüfung im Vordergrund und weniger die Funktionstüchtigkeit.

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind relevant für alle Fahrzeuge, die Sie im Betrieb einsetzen. Hier reicht die TÜV-Hauptuntersuchung nicht aus. Für die betroffenen Unternehmen ist diese Prüfung von hoher Relevanz, weil sie sich über die Durchführung der Fahrzeugkontrolle rechtlich absichern.

Denn gerade im beruflichen und intensiven Einsatz der Fahrzeuge kann es schnell dazu kommen, dass Mitarbeiter verunfallen. Ihr Unternehmen sollte nachweisen können, dass es in den Arbeitsschutz investiert hat und mit seinem Fuhrpark den Anforderungen an die Betriebssicherheit genügt.

Was beinhaltet die UVV?

Die Prüfung des Firmenwagens im Rahmen der UVV ist zweigeteilt. Gegenstand der Untersuchung sind der arbeitssichere und der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs. Prüfer sehen sich die Wagen im Detail an und dokumentieren alles, was sie dabei finden. Anhand einer Prüfliste ist das Ergebnis der Untersuchung nachvollziehbar.

UVV Prüfliste bei Dienstwagen

Die Prüfer begutachten zum Beispiel die Ladungssicherung am Fahrzeug etwa per Gurt oder Trennnetz an. Sie prüfen bewegliche An- und Aufbauteile, zu denen die Türen und die Motorhaube sowie der Kofferraumdeckel gehören. Außerdem betrachten sie die vorliegenden Betriebsanweisungen, die Betriebsanleitung und die Anhängerkupplung. Sie checken auch, ob Verbandkasten, Warndreieck und Warnwesten vorhanden sind.

Ist eine UVV-Prüfung Pflicht?

Für Unternehmen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge. Diese finden Sie im §57 Absatz 1 der DGUV-Vorschrift 70. Hierin ist auch geregelt, dass die Überprüfung durch Sachkundige zu erfolgen hat. Unternehmen sollten sich also bereits bei der Anschaffung von Dienstfahrzeugen darauf einstellen, dass die UVV-Prüfung auf sie zukommt.

Die Ergebnisse der Prüfung sind in schriftlicher Form niederzulegen. Achten Sie auch darauf, dass Sie die erstellten Dokumente bis zur nächsten Untersuchung im Rahmen der UVV aufbewahren müssen. Damit geht also ein gewisser Verwaltungsaufwand für das betroffene Unternehmen einher.

Welche Fahrzeuge brauchen eine UVV-Fahrzeugprüfung?

In der DGUV Vorschrift 70 ist genau geregelt, welche Fahrzeuge von der UVV-Prüfung betroffen sind. Dazu gehören insbesondere die PKWs und Nutzfahrzeuge. Doch auch Spezialfahrzeuge sind in der Vorschrift aufgeführt. Das können zum Beispiel Fahrzeuge für den Krankentransport oder für den Einsatz bei der Feuerwehr sein. Krafträder und Kraftomnibusse sowie Zugmaschinen sind ebenfalls betroffen.

Unternehmen sollten grundsätzlich davon ausgehen, dass alle ihre Fahrzeuge der regelmäßigen UVV-Fahrzeugprüfung bedürfen. Sogar der fahrzeugtechnische Teil von Arbeitseinrichtungen und Arbeitsmaschinen ist nach den UVV als Fahrzeug definiert. Das gilt immer dann, wenn diese entweder als Anhängerfahrzeug verfahrbar oder selbstfahrend sind. Was ein Fahrzeug ist, fassen die UVV also sehr weit.

Diese Fahrzeuge brauchen eine UVV Prüfung

Fahrzeuge, die nicht der DGUV-Vorschrift unterliegen

Obwohl die UVV sich auf ein breites Spektrum an betrieblich genutzten Fahrzeugen erstrecken, bestehen auch Ausnahmen. Dazu gehören alle Fahrzeuge mit maschinellem Betrieb, die in der Spitze eine Geschwindigkeit von weniger als acht Stundenkilometern erreichen. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Bagger oder Straßenwalzen.

Letztlich sind die Ausnahmen daher überschaubar. Die meisten Fahrzeuge im Betrieb sind im Zweifelsfall von der UVV-Prüfung betroffen. Setzen Sie in Ihrem Unternehmen zum Beispiel nur PKWs als Dienstfahrzeuge ein, ergeben sich keine Ausnahmen. Es spielt für die Einteilung in prüfpflichtig oder nicht keine Rolle, ob Ihre Mitarbeiter die Fahrzeuge auch privat oder ausschließlich während der Arbeitszeit verwenden.

Wann und wie oft ist eine UVV-Prüfung fällig?

Im §57 Absatz 1 der DGUV-Vorschrift 70 ist geregelt, dass die Prüfung der Fahrzeuge einmal jährlich zu erfolgen hat oder bei Bedarf. Es sind also auch zusätzliche Prüfungen möglich. Wenigstens einmal im Jahr muss die Untersuchung aber zwingend erfolgen. Hierbei handelt es sich um die Prüfung durch den Sachkundigen.

Es bestehen jedoch weitere Regelungen. So sieht §36 Absatz 1 der DGUV-Vorschrift 70 vor, dass auch der Fahrer eine Prüfung seines Fahrzeugs vorzunehmen hat und zwar täglich vor Arbeitsantritt! Viele Unternehmen greifen hierfür auf Checklisten zurück, um den Vorgang zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Weiterhin sind auch die Fahrer selbst von der UVV-Prüfung betroffen. Einmal pro Jahr sollen diese eine Schulung durchlaufen, um mit dem Fahrzeug und Gefahren souveräner umgehen zu können. Ziel ist es, die Mitarbeiter vor Unfällen zu schützen.

Dies gilt es bei der UVV zu beachten

Hauptanliegen der UVV ist die jährliche Untersuchung der Fahrzeuge durch Sachverständige. Die Überprüfung kann zum Beispiel in einem der vielen Autohäuser erfolgen. Möglich ist aber auch, die Kontrolle im Rahmen der Hauptuntersuchung abzuwickeln.

Prüfung des Fahrzeugzustands nach DGUV

Viele Unternehmen nutzen Wartungsarbeiten oder den einfachen Reifenwechsel dafür, gleichzeitig die UVV-Prüfung zu erledigen. Dadurch lässt sich häufig viel Zeit einsparen.

Als Arbeitgeber sind Sie nach §35 Absatz 1 Nummer 3 DGUV-Vorschrift 1 dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei der ersten Übernahme des Fahrzeugs in die sichere Verwendung einzuweisen. Sie müssen die Fahre auf potenzielle Gefahrenquellen hinweisen, ihm die relevanten Vorschriften mitteilen und ihn bezüglich der erforderlichen Schutzmaßnahmen schulen.

Da die Fahrerunterweisungen einen so wichtigen Stellenwert einnehmen, nutzen viele Unternehmen hierfür die Möglichkeiten der Digitalisierung. Denkbar sind zum Beispiel E-Learning-Angebote, über die sich Einweisungen effizienter abwickeln lassen. Solche digitalen Angebote erleichtern auch die Dokumentation und den Nachweis, dass die Mitarbeiter tatsächlich an den Schulungen teilgenommen haben.

Warum eine Dokumentation der verschiedenen UVV-Prüfungen für das Unternehmen wichtig ist

Die Dokumentation ist zum einen wichtig, weil Sie die Ergebnisse bis zum nächsten Prüfungstermin aufbewahren müssen. Aus Sicht des Unternehmens ist jedoch die rechtliche Absicherung das wichtigste Argument für eine sorgsame Dokumentation der verschiedenen UVV-Prüfungen.

Sollte es im Fuhrpark tatsächlich zu einem Schadensfall kommen, bewahrt Sie die Dokumentation vor hohen Schadensersatzforderungen. Für den Arbeitgeber ist es entscheidend, dass er zu jedem Zeitpunkt nachweisen kann, seinen Pflichten nachgekommen zu sein.

Dazu gehören die Überprüfung der Fahrzeuge und die Einweisung der Fahrer. Alles das ist in den Berichten aufgeführt. Ansonsten droht die Gefahr, dass Gerichte Versäumnisse des Arbeitgebers für eingetretene Arbeitsunfälle verantwortlich machen mit allen Konsequenzen, die das nach sich zieht.

Dokumentation der UVV

Fazit

Um die UVV kommen Sie nicht herum, wenn Ihr Fuhrpark nicht gänzlich aus Straßenwalzen bestehen sollte. Falls Sie also nicht etwa mit der oder einem Bagger zur Arbeit oder zum Sales-Termin fahren, müssen Sie einmal im Jahr zur Prüfung.

Es bietet sich an, die UVV-Prüfung gemeinsam mit den üblichen Werkstatt-Terminen gleich mit erledigen zu lassen. Darunter fallen beispielsweise die Reifenwechsel oder die Inspektion.

Ansonsten kann man auch Personen aus der eigenen Belegschaft zu Sachkundigen ausbilden lassen, um die Prüfung terminunabhängig einfach inhouse abwickeln zu können.

MTC Tag
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Für Sie geschrieben von

Thorsten Podlech

Thorsten Podlech ist CTO und Mitgründer der Mobexo. Bereits seit 2002 in der Automobilbranche zuhause, hilft er mit Mobexo die Themen Flottenmanagement und Schadenmanagement drastisch zu vereinfachen. Mehr über Thorsten Podlech erfahren.