Fahrerunterweisung nach UVV

Fahrerunterweisung nach UVV

Die Fahrerunterweisung nach UVV ist ein integraler Teil des Arbeitsschutzes. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln unterwiesen werden muss. In einem Fuhrpark betrifft diese Verpflichtung Fahrer, die Dienstwagen und andere mechanische Fahrzeuge nutzen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über einige wichtige Punkte, die im Rahmen der Fahrerunterweisung zu berücksichtigen sind.

Was ist die Fahrerunterweisung nach UVV?

Die Fahrerunterweisung stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme des Arbeitsschutzes dar. Die Pflicht zur Unterweisung besteht für alle Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Dienstwagen und andere mechanische Fahrzeuge überlassen. Auf diese Weise soll gewährleistet sein, dass alle Fahrer wissen, wie sie die bereitgestellten Fahrzeuge nutzen sollten.

Die Fahrerunterweisung nach UVV erfolgt unabhängig von der Fahrerlaubnis.

Rechtliche Grundlagen der Fahrerunterweisung nach UVV

Ein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Fahrerunterweisung nach UVV durchzuführen, sobald er seinen Mitarbeitern Fahrzeuge zur Verfügung stellt. Die rechtlichen Grundlagen für diese Pflicht bilden zum einem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), zum anderen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Des Weiteren sind die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten. 

Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang: 

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz: Dieser Paragraf besagt, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen muss. Dabei sind Inhalte der Unterweisung auf jeweilige Aufgabenbereiche und Arbeitsplätze anzupassen.
  • § 12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV-Vorschrift 1: Beide Paragrafen weisen darauf hin, dass Beschäftigte vor dem erstmaligen Gebrauch eines Arbeitsmittels unterwiesen werden müssen. Die Unterweisung ist einmal jährlich zu wiederholen und sorgfältig zu dokumentieren.
  • § 35 DGUV-Vorschrift 70: Laut diesem Paragraf dürfen Fahrzeuge in einem Unternehmen nur dann bereitgestellt werden, wenn die relevante Unterweisung stattgefunden hat. Mitarbeiter sollten im Fahrzeugführen unterwiesen werden und ihre Fahrerlaubnis nachweisen.
Rechtliche Grundlagen der UVV Fahrerunterweisung

Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat in einem Unternehmen, muss er in die gesetzeskonforme Umsetzung der Fahrerunterweisung mit einbezogen werden. Die Idee dahinter ist, den bestmöglichen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ist in § 87, Absatz 1, Nummer 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt.

Wie oft sollte die Fahrerunterweisung stattfinden?

Die Fahrerunterweisung nach UVV sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht drohen Bußgelder gegenüber dem Fahrzeughalter, geregelt durch die Halterhaftung. Kommt es zur Gefährdung von Menschen wegen der unterlassenen Fahrerunterweisung, können Freiheitsstrafen verhängt werden.

Notwendigkeit der jährlichen UVV-Fahrerunterweisung

Wie bereits angesprochen, muss die Fahrerunterweisung nach UVV mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Nur so kann sich die Unternehmens- bzw. Fuhrparkleitung vergewissern, dass Fahrer mit der rechtmäßigen Fahrzeugnutzung und möglichen Gefahrensituationen bestens vertraut sind.

Dabei ist zu beachten, dass jede Fahrerunterweisung nachweisbar sein muss, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Aus diesem Grund lohnt es sich immer, ein Protokoll nach der Fahrerunterweisung zu erstellen. 

Inhalte und Ablauf der Unterweisung

Die Inhalte der Fahrerunterweisung nach UVV können von Fuhrpark zu Fuhrpark variieren. Das liegt vor allem daran, dass sie auf individuelle Bedürfnisse eines Unternehmens abgestimmt sein müssen, um ihre Rolle richtig zu erfüllen. So werden sich die Inhalte der Fahrerunterweisung in Fuhrparks mit Mischfahrzeugen (PKWs und Nutzfahrzeuge oder Baumaschinen) von denen in homogenen Fuhrparks unterscheiden. Dabei spielt die Größe eines Fuhrparks keine Rolle, denn sowohl kleine als auch große Fuhrparks zur regelmäßigen Fahrerunterweisung verpflichtet sind.

Ablauf der Unterweisung

Generell liefert der Gesetzgeber wenige Vorgaben in Bezug auf die Inhalte der Fahrerunterweisung. Die Grundlage bildet hier die DGUV Vorschrift 70. Je nach spezifischen Bedürfnissen eines Fuhrparks kann die Fahrerunterweisung unter anderem folgende Aspekte umfassen:

  • Dem Zweck entsprechende Verwendung von Fahrzeugen
  • Formelle Anforderungen an Fahrzeugführer
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Sicherheitsausstattung von Fahrzeugen
  • Zustandskontrolle und Sichtprüfung auf augenfällige Mängel 
  • Sicheres Be- und Entladen von Fahrzeugen
  • Aufenthalt im Gefahrbereich
  • Verhalten beim Kuppeln von Fahrzeugen
  • Umgang mit Anhängefahrzeugen
  • Besteigen, Verlassen und Begehen von Fahrzeugen
  • Verhalten vor und während der Fahrt
  • Verwendung von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen
  • Fahr- und Arbeitsweise
  • Fahrwege für ein sicheres Fahren
  • Verhalten im Einsatz von Fahrzeugen unter besonderen Bedingungen
  • Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen
  • Instandhaltung und Warnkleidung
  • Umgang mit Alkohol und Medikamenten vor und während Fahrt
  • Verhalten bei einem Verkehrsunfall
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Fahrassistenten
  • Gefahren der Ablenkung am Steuer

Das Hauptziel jeder Fahrerunterweisung ist die Gewährleistung der Sicherheit und zwar sowohl für Fahrer als auch für die Unternehmens- bzw. Fuhrparkleitung. Deswegen empfiehlt es sich, neben thematischen Aspekten auch eine ausführliche Gefahrenliste zu erarbeiten. 

Was den Ablauf der Fahrerunterweisung anbetrifft, ist er nach Bedürfnissen eines Unternehmens individuell zu gestalten. Auf jeden Fall ist es wichtig, eine dynamische Atmosphäre mit viel Raum für Fragen und Erfahrungsaustausch zu schaffen. Außerdem darf die dokumentierte Überprüfung der nötigen Fahrerkenntnisse nicht fehlen.  

Durchführungsmöglichkeiten der UVV-Unterweisung

Die Fahrerunterweisung nach UVV kann sowohl während einer Präsenzveranstaltung als auch über eine E-Learning-Plattform erfolgen. Unabhängig von der Form, in der die Fahrerunterweisung durchgeführt wird, sollten alle teilnehmenden Mitarbeiter die Möglichkeit haben, Rückfragen zu stellen. Es genügt daher nicht, dass das Personal einmal jährlich per Video Informationen zugesendet bekommt. 

Online-Unterweisung

Entscheidet sich ein Arbeitgeber dafür, für Autofahrende eine Präsenzveranstaltung durchzuführen, muss er folgende Aspekte beachten: 

  • Termin- und Raumorganisation
  • Referenten- und Teilnehmerkoordination
  • Die fachlich-inhaltliche Gestaltung der Fahrerunterweisung
  • Abhaltung von Unterweisung und Überprüfung
  • Dokumentation der Testergebnisse
  • Die sichere Archivierung

Die Planung und Durchführung einer Präsenzveranstaltung ist mit viel Aufwand verbunden. Deshalb bevorzugen Unternehmen, die große Fuhrparks besitzen, die Fahrerunterweisung über eine E-Learning Plattform. Diese zeit- und kostensparende Methode ermöglicht eine ortsunabhängige Durchführung der Fahrerunterweisung. Zudem erleichtert sie die Dokumentation, welche eine solide rechtliche Absicherung bietet.  

Ist die Delegation der Fahrerunterweisung zulässig?

Die Antwort lautet Ja. Grundsätzlich ist die Unternehmensführung für die ordnungsgemäße und regelmäßige Fahrerunterweisung zuständig. Es ist allerdings möglich, dass die Unternehmensführung die Durchführung der Fahrerunterweisung und die damit verbundene Verantwortung an Mitarbeiter delegiert. In der Regel wird die Fuhrparkleitung mit dieser Aufgabe beauftragt. 

Welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung der Fahrerunterweisung?

Bei Nichterfüllung der Pflicht zur Fahrerunterweisung müssen Arbeitgeber mit rechtlichen Konsequenzen im Fall eines Unfalls rechnen. Dabei spielt der Schweregrad der durch Unfall entstandenen Verletzungen keine Rolle. Zuallererst ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) keine Schäden an Gesundheit und Leben übernimmt. Kann nachgewiesen werden, dass ein Arbeitgeber seine Pflicht zur Fahrerunterweisung vorsätzlich vernachlässigt hat, wird die Berufsgenossenschaft die geleisteten Unfalleistungen zurückfordern. 

Außerdem droht der Unternehmensführung oder der beauftragten Person bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. In bestimmten Fällen kann es auf bis zu 10.000 Euro erhöht werden. Hat ein Arbeitgeber die Durchführung der Fahrerunterweisung an eine Person delegiert, die dafür nicht geeignet ist, liegt ein Auswahl- oder Aufsichtsverschulden vor. Dieses kann nach § 130 OWiG ein Bußgeld in Höhe von bis zu einer Million Euro nach sich ziehen.

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Für Sie geschrieben von

Thorsten Podlech

Thorsten Podlech ist CTO und Mitgründer der Mobexo. Bereits seit 2002 in der Automobilbranche zuhause, hilft er mit Mobexo die Themen Flottenmanagement und Schadenmanagement drastisch zu vereinfachen. Mehr über Thorsten Podlech erfahren.