Im Fuhrpark ist die Bilanz ein Dokument, das die finanzielle Gesundheit des Fuhrparks eines Unternehmens zusammenfasst. Sie kann für diejenigen, die sich mit der Terminologie und den Zahlen nicht auskennen, einschüchternd und verwirrend sein, aber in diesem Blog-Beitrag wird sie für jedermann verständlich aufgeschlüsselt.
Die Fuhrparkbilanz macht einen nicht unerheblicher Teil ihrer jährlichen Gesamtabrechnungen aus. Die Größe und der damit einhergehende Wert wird oft unterschätzt. In dieser Bilanz des Fuhrparks finden Sie mehr als nur die Fahrzeuge, die zu Ihrem Unternehmen gehören. Auch das für den Betrieb zuständige Personal ist hier aufgeführt.
Die Fuhrparkbilanz verschafft Ihnen einen besseren Überblick über Ihr Anlagevermögen in diesem Bereich und ist gerade bei Vorhandensein einer großen Flotte interessant für jeden, der sich in die Vermögenssituation eines Unternehmens vertiefen möchte.
Wo steht der Fuhrpark in der Bilanz?
Eine Bilanz ist eine buchhalterische Aufstellung, die die Finanzlage eines Unternehmens zusammenfasst. Sie gibt den Wert aller Aktiva, Passiva und des Eigenkapitals zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Hilfe einer doppelten Buchführung wieder.
Aus einer Bilanz können Sie ersehen, wie viel Geld Ihr Unternehmen hat, welche Arten von Investitionen es besitzt und ob es anderen Personen oder Unternehmen Geld schuldet oder nicht. Über die Aktiv- und Passivseite erkennen Sie schnell bilanziere Auswirkungen und können gegensteuern.
In der Fuhrparkbilanz spielen dabei die Kosten im Fuhrpark eine wichtige Rolle.
Fuhrpark und Bilanz: Gehört die Flotte zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen?
Wenn Wirtschaftsgüter dauerhaft im Betrieb verbleiben und der Aufrechterhaltung des Geschäfts dienen, gehören diese ins Anlagevermögen. Das ist beim Fuhrpark der Fall und der Grund dafür, weshalb Sie den Fuhrpark dort auf der linken Seite der Bilanz finden. Im Umlaufvermögen tauchen hingegen Wirtschaftsgüter auf, die für den Verkauf oder die Weiterverarbeitung gedacht sind.
Der Fuhrpark als Teil des Anlagevermögens
In die Fuhrpark Bilanz gehört alles, was Sie im Unternehmen für den Transport von Waren, Gütern und Personen verwenden. Das kann der PKW für Geschäftsreisen ebenso sein wie ein LKW für Transportaufgaben. Wichtig ist, dass auch das Personal zum Fuhrpark zählt, das für dessen Betrieb zuständig ist, wie zum Beispiel die Fahrer.
Im Anlagevermögen ist die Unterscheidung in bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter zu beachten. Die Fahrzeuge Ihrer Flotte gehören zum beweglichen Anlagevermögen. Abzugrenzen sind hiervon unbewegliche Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel die Immobilien.
Weiterhin handelt es sich bei den Fahrzeugen um abnutzbare Wirtschaftsgüter.
Daher ist mit der Zeit die entsprechende Abschreibung für Abnutzung zu berücksichtigen, die durch die Verwendung und Alterung auftaucht. PKWs beispielsweise sind in der Bilanz bereits nach sechs Jahren abgeschrieben.
Mehr Informationen zur Nutzungsdauer von Firmenfahrzeugen in der amtlichen Abschreibungstabelle.
Eine weitere Unterscheidung ist möglich in materielles und immaterielles Anlagevermögen. Immaterielle Güter scheiden hier natürlich aus, denn die Fahrzeuge sind ein physisches Gut, das Sie anfassen können.
Immaterielle Güter wären Patente, Lizenzen oder Beteiligungen.
Aktiv- und Passivkonten: Gehört der Fuhrpark in der Bilanz zu den Aktiv- oder Passivkonten?
Der Fuhrpark ist Teil des Anlagevermögens und damit auf Seite des Aktivkontos der Bilanz zu finden. Auf der Passivseite ist hingegen die Finanzierung zum Beispiel des Anlagevermögens auf der Aktivseite aufgeführt.
Den Fuhrpark finden Sie in den sogenannten aktiven Bestandskonten. Hier sind weitere Vermögenswerte aufgeführt, die auch aus dem Umlaufvermögen stammen können. Der Fuhrpark steht also auf der linken Seite der Bilanz in den Aktiv-Bestandskonten.
Davon zu unterscheiden sind die passiven Bestandskonten. Zu diesen gehören das Eigenkapital oder Verbindlichkeiten, die sich aus Lieferungen und Leistungen ergeben.
Abgänge, wie zum Beispiel den Verkauf eines Fahrzeugs, buchen Sie in den Aktivkonten im Haben. Zugänge wie den Kauf eines Autos buchen Sie entsprechend im Soll.
Bei Personengesellschaften: So wird die private Nutzung von Firmenwagen in der Bilanz dargestellt
Eine Herausforderung bei Personengesellschaften in der Fuhrparkbilanz ist immer wieder die private Nutzung der Fahrzeuge. Es kommt häufig vor, dass der Unternehmer einen Firmenwagen auch in der Freizeit und damit für private Zwecke verwendet. Das ist in der Bilanz korrekt zu erfassen.
Entscheidend ist, ob die Nutzung des Fahrzeugs überwiegend privat oder geschäftlich erfolgt. Davon hängt ab, ob das Fahrzeug in die Unternehmensbilanz gehört oder Teil des Privatvermögens ist.
Fahren Sie das Auto überwiegend beruflich und damit mehr als 50 Prozent im betrieblichen Rahmen, hat eine Bilanzierung im Betriebsvermögen zu erfolgen. Anders sieht es aus, wenn weniger als zehn Prozent der Fahrten beruflich veranlasst sind. Dann ist das Auto Teil des Privatvermögens.
Damit existiert eine Grauzone mit einer beruflichen Nutzung des Fahrzeugs von mehr als zehn aber höchstens 50 Prozent. Hier liegt es tatsächlich im Ermessen des Unternehmens, ob es seine Fahrzeuge in das Betriebsvermögen aufnehmen möchte oder nicht.
Bei der Beurteilung dieser Frage ist immer die Kilometerleistung des Fahrzeugs zugrunde zu legen. Unternehmen sollten auch darauf achten, dass sie keine unrealistischen Werte für die Nutzung wie etwa 100 Prozent beruflich eintragen. Denn die Finanzämter könnten schwer davon zu überzeugen sein, dass ein Firmenauto keinen einzigen Kilometer privat gefahren sein soll.
Liegt eine Nutzung oberhalb von 50 Prozent vor, sprechen wir bei der Firmenflotte auch von notwendigem Betriebsvermögen. Es ist möglich, dass das Finanzamt automatisch von einem solchen notwendigen Betriebsvermögen ausgeht, unabhängig von der beruflich beanspruchten Kilometerleistung. Das wäre zum Beispiel bei einem Taxi-Unternehmen der Fall.
So erfolgen die Buchungen
Taucht ein Wagen im Betriebsvermögen auf, erfolgen alle Ausgaben dafür als Betriebsausgaben. Zu diesen Kosten des Fuhrparks gehören neben der Beschaffung und dem Leasing auch die Ausgaben für Kraftstoff oder die Inspektionen und Wartungen ebenso wie der Wertverlust durch die Nutzung.
Sollte gleichzeitig eine private Nutzung zu einem gewissen Anteil vorliegen, handelt es sich dabei buchhalterisch um eine Privatentnahme. Außerdem ist die Umsatzsteuer bei Firmenwagen im Betriebsvermögen als Vorsteuer abzuziehen.
Der private Nutzungsanteil ist bei der Umsatzsteuer wiederum in Form einer Entnahme von der Vorsteuer auszubuchen. Wichtig ist, alle Privatanteile erst am Ende des Jahres abzuziehen, denn bei der Umsatzsteuer gilt ein Verrechnungsverbot.
Die Buchungsvorgänge sind also komplizierter, wenn betriebliche und private Nutzungen vorliegen. Hier gilt es, die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Gerade Einzelunternehmer und Freiberufler nutzen ihren Wagen vielfach privat und müssen der genauen Bilanzierung daher ihre volle Aufmerksamkeit schenken.